BGH v. 15.11.1967 Bedeutung

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BGH v. 15.11.1967

BGH v. 15.11.1967 Logo #42834<i>(Az. VIII ZR 150/65)</i> 1. Hat der Mieter einer Wohnung vertraglich die Kosten der Schönheitsinstandsetzung und Schönheitsinstandhaltung der Mieträume übernommen, so hat er bei Beendigung des Mietverhältnisses jedenfalls diejenigen Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen, die erforderlich sind, um die Räume in einen zu Woh...
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